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© 15.06.2022Bewerbung Energiecoaching 2022
Auf in die nächste Runde: Gemeinden in der Oberpfalz können sich bis 31. Juli 2022 für das Energicoaching bewerben.
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© 08.03.2022Krieg in der Ukraine: Informationen zur Flüchtlingshilfe
Gebündelte Informationen und Anlaufstellen
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© 03.05.2022Soloselbstständigenprogramm bis 30.06.2022 verlängert
Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie die Angehörigen kulturnaher Berufe wurde bis zum 30.06.2022 verlängert.
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© 02.05.2022Änderung Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG nach behördlich angeordneter Quarantäne
Änderung des § 4a GesV:
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© 27.10.2021Informationen zur Rücküberweisung der Corona-Soforthilfe
Sollten sich wesentliche Veränderungen im Verlauf ergeben haben, z.B. weil die Einbußen geringer ausfielen als gedacht oder über weitere Hilfsprogramme mehr Geld zusammengekommen ist als benötigt, muss der selbstständig errechnete, zu viel erhaltene Betrag zurückerstattet werden.
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HinweisschreibenInformationen zur Neuauflage des Förderprogramms für die Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen finden Sie in unserem Servicebereich - Schulen.
mehrFristverlängerung für das Walzen bis einschließlich 1. April 2021 in der Oberpfalz mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete
► Infos und AllgemeinverfügungIm Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO) müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 19 der IAS-VO innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die nach Art. 4 IAS-VO von der Kommission erstellte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen invasiven gebietsfremden Arten verfügen, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die jeweils geplanten Managementmaßnahmen für im Bundesgebiet weit verbreitete Arten müssen nach § 40f BNatSchG vorab öffentlich ausgelegt werden, so dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter werden zentral für alle Bundesländer online in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de von Dienstag, den 01.09.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 01.10.2020 öffentlich ausgelegt. Auf diesem Portal besteht auch die Möglichkeit, online Einwendungen oder Änderungswünsche bis einschließlich zum 02.11.2020 abzugeben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit dem Öffentlichkeitsportal.
Zusätzlich findet noch eine örtliche Auslegung in Papierform statt. Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter können am Sitz des Landesamtes für Umwelt in Augsburg und Hof, sowie den Amtssitzen der Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken sowie Unterfranken * ab Dienstag, den 01.09.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 01.10.2020zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Bis einschließlich zum 02.11.2020 kann jedermann Einwendungen oder Änderungswünsche entweder bei den genannten Behörden oder über das o.g. Internetportal vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
* Adressen:
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale
- Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
- Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
- Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
- Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Sanierung renovierungsbedürftiger Bäder in Bayern mit insgesamt 120 Millionen Euro verteilt auf sechs Jahre. Für die Jahre 2019 und 2020 sind jeweils 20 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Sachgebiets 35 - Wohnungswesen.
mehrAufgrund der Tatsache, dass in den derzeitigen Gemeinschaftsunterkünften im Regierungsbezirk neben den Asylbewerbern eine große Anzahl von sogenannten Fehlbelegern untergebracht ist, schrumpfen die freien Plätze für nachkommende Asylbewerber.
Die Regierung der Oberpfalz sucht deshalb in der ganzen Oberpfalz dringend geeignete Gebäude (Mehrfamilienhäuser mit etwa 6 Wohnungen, die eine Unterbringung von etwa 50 Personen ermöglichen könnten).
Die Anforderungen für entsprechende Angebote lauten wie folgt:
Raum Art
Wohnbereich, abgeschlossene Wohnungen, wenn möglich mit je 2 WC-Anlagen im Sanitärbereich, Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Abstellräume.
Fläche: Grundstücksgröße ca. 1.000 m²
Ausstattung
Das Mietobjekt muss zwingend mit einer Zentralheizung ausgestattet sein.
Ebenso ist eine zentrale SAT-Anlage erforderlich, wobei in jedem Wohnraum ein Anschluss sein sollte.
Sonstige Anforderungen
Gültige Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke. Die Angebote sollen schriftlich, vorzugsweise digital per E-Mail erfolgen. Bitte nur Angebote einreichen, die den Anforderungen entsprechen. Der Raumbedarf kann auch in verschiedenen Objekten befriedigt werden.
Unterlagen
Grundrisspläne, Lageplan, Flächenaufstellung (HNF, NNF, VF, FF); Mietzins- und Betriebskostenvorstellung des Vermieter; alle Preis- und Kostenangaben sollen dabei Endpreise (brutto) sein. Es wird darauf hingewiesen, dass vom Freistaat Bayern keine Maklerprovisionen übernommen werden können. Der Freistaat Bayern behält sich vor, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken und auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Angebote teilbar? Ja
Gewünschter Mietbeginn: baldmöglichst
Mietdauer: Verhandlungssache
Da die Asylbewerber mittlerweile Selbstversorger sind, müssen entsprechende Einkaufsmöglichkeiten vor Ort bzw. eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächst größeren Ortschaft mit den jeweiligen Einrichtungen sein.
Angebote bitte an
Regierung der Oberpfalz
z. Hd. H. Kräuter
Tel.: 0941/5680-3520
E-Mail: Nils.Kraeuter@reg-opf.bayern.de
Umfassende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, kurz: ASP, sowie Tipps zu Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Seite des Sachgebiets 54 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz.
mehrUm die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen nachhaltig zur reduzieren, hat die Bayerische Staatsregierung am 16. Juli 2019 eine Flächensparoffensive beschlossen.
Mehr Informationen finden Sie unter Regierungsbezirk Oberpfalz >> Flächensparoffensive.
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