Verkehr
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Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Diese amtliche Anerkennung gemäß § 68 FeV wird zentral für ganz Bayern von der Regierung der Oberpfalz in Form eines Bescheides erteilt; sie berechtigt den Anerkennungsinhaber zur Durchführung von Schulungen in Erster Hilfe ausschließlich für den Erwerb von Fahrerlaubnissen.
Die Liste der in Bayern amtlich anerkannten Stellen gemäß § 68 FeV finden Sie in diesem PDF zum Download
Stellen, die bereits die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zur Ausbildung in Erster Hilfe ermächtigt hat, bedürfen keiner zusätzlichen amtlichen Anerkennung gemäß § 68 FeV.
Die VBG veröffentlicht eine Datenbank der von ihr "ermächtigten Stellen", die berechtigt sind, "betriebliche Ersthelfer aus- und fortzubilden sowie Führerscheinbewerber in Erster Hilfe zu schulen".
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Ausschreibung bzgl. der Überwachung der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs nach dem BKrFQG im Freistaat Bayern durch Überwachungspersonen für den Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2026
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6KH6
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Die Regierung der Oberpfalz ist seit dem Genehmigungsjahr 1999 bundesweit zuständige Ausgabestelle für bilaterale Transportgenehmigungen im internationalen Güterverkehr.
Fahrtgenehmigungen
Genehmigungen werden für folgende Länder erteilt:- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Iran
- Israel
- Nordmazedonien
- Marokko
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Kosovo
- Monaco
Für die EU-Staaten
- Österreich
- Portugal
- Slowakische Republik
- Spanien
- Ungarn
- Bulgarien
Darüber hinaus erteilt die Ausgabestelle auch Genehmigungen für Fahrten von Unternehmern aus sog. Nichtvertragsstaaten, mit denen bisher kein Verkehrsabkommen besteht (z. B. Jordanien, San Marino,).
Antragsformblätter
Antragsformblätter für Einzel- und Jahresgenehmigungen finden Sie hier.