Bezirkspersonalrat

Aufgaben
Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Regierung der Oberpfalz vertritt alle Beschäftigten (Lehrer an Grundschulen und Mittelschulen, Arbeitnehmer, Beamte sowie Lehrer an beruflichen Schulen) im Geschäftsbereich der Regierung der Oberpfalz.

Alle Aufgaben des Bezirkspersonalrats unterliegen dem Vertrauensschutz und der Verschwiegenheit.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt.

Ein besonderer Schwerpunkt bezüglich der Arbeit des BPR ergibt sich aus der Funktion der Regierung als Einstellungs- und Ernennungsbehörde, so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die die Regierung zuständig ist, zu beteiligen ist.

Der Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats unterliegen u. a.:
Einstellung, Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebögen, sowie Erlass von Richtlinien für die Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen.

Die Mitwirkung des Bezirkspersonalrats umfasst u. a.:
Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung, Bestellung von Ansprechpartnern und Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen (z. B. auch Schulsprengeländerungen).

Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin nimmt der Bezirkspersonalrat Beschwerden der Beschäftigten entgegen und versucht auf ihre Abstellung hinzuwirken.


Vorstandschaft

Vorsitzende
Elisabeth Graßler
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: oder

Stellvertreter:
Robert Kölbl
BSZ Amberg
Tel.  +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: oder

Erweiterte Vorstandschaft nach Art. 33 BayPVG

Thomas Spreiter
Regierung der Oberpfalz
Tel. +49 (0)941 / 5680-1287
E-Mail:

Tobias Bucek
Krötensee-Mittelschule Sulzbach-Rosenberg
Tel.  +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail:


Gruppenvertretungen