Regierung der Oberpfalz schließt Raumverträglichkeitsprüfung zur Bahnstromleitung ab
27.08.2025-035Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat am 26.08.2025 die Raumverträglichkeitsprüfung für den rund 150 Kilometer langen Bau einer 110 kV-Bahnstromfernleitung zwischen den Unterwerken Burgweinting, Irrenlohe, Weiden und Pechbrunn durch die DB Energie GmbH abgeschlossen.
Die 110 kV-Bahnstromfernleitung ist erforderlich für die Stromversorgung der Bahnstrecke von Regensburg nach Marktredwitz, die in den kommenden Jahren ausgebaut und elektrifiziert werden wird. Die Freileitung mit einer Länge von rund 150 Kilometern verläuft in weiten Teilbereichen in Bündelung mit der Bahntrasse, der A93 sowie dem Ostbayernring. In den Räumen Schwandorf und Weiden i.d.OPf. wurden durch die Vorhabenträgerin mehrere Trassenvarianten vorgelegt.
Im Verfahren haben rund 60 Träger öffentlicher Belange, Fachstellen und Beteiligte wie betroffene Kommunen Stellungnahmen abgegeben. Zudem wurden rund 40 Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit ausgewertet.
Insgesamt wurde das Vorhaben als raumverträglich beurteilt – wobei die Zustimmung an eine Reihe von Maßgaben bzw. Prüfaufträgen zur Erhöhung der Verträglichkeit der Planung geknüpft wurde.
Im Raum Schwandorf wurde nur die Variante parallel zur Bahntrasse als raumverträglich beurteilt. Die beiden weiteren Varianten, welche in Teilen in Parallellage zum SuedOstLink bzw. zum Ersatzneubau des Ostbayernrings verlaufen wären, wurden aufgrund der damit verbundenen Eingriffe in Naturraum, Landschaftsbild und Siedlungsstruktur als nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar beurteilt.
Im Raum Weiden i.d.OPf. wurde die Führung im Westen der Stadt durch den Manteler Forst, welche in weiten Teilen in Bündelung mit dem Ersatzneubau des Ostbayernrings verläuft, sowie die Führung entlang der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet als raumverträglich beurteilt. Die Variante im Osten der Stadt wurde negativ beurteilt.
Entsprechend der landesplanerischen Beurteilung leistet der Bau der Bahnstromfernleitung v.a. einen wesentlichen Beitrag zu einer zeitgemäßen Verkehrsinfrastruktur und in Verbindung damit auch zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und einer positiven räumlichen Entwicklung. Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die kommunale Siedlungsentwicklung, auf Natur und Landschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft sowie die Rohstoffsicherung werden der Vorhabenträgerin zahlreiche Maßgaben auferlegt. Um die Planung soweit als möglich zu optimieren, erfolgen zudem verschiedene Maßgaben für die sich nun anschließende Feinplanung des Vorhabens, (Feintrassierung, Maststandorte usw.), die erst im abschließenden Planfeststellungsverfahren abgearbeitet werden können. So wird etwa durch Maßgaben eine bessere Vereinbarkeit mit der kommunalen Siedlungsentwicklung erreicht.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde von verschiedenen Seite eine dezentrale Einspeisung gefordert, wodurch der Bau einer Freileitung nicht erforderlich wäre. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung ist jedoch nur das von der Vorhabenträgerin eingereichte Vorhaben, d.h. die Umsetzung eines eigenständigen Bahnstromnetzes im vorgesehenen Trassenkorridor inklusive entsprechender Varianten. Eine Prüfung der Planrechtfertigung und möglicher technischer Alternativen ist erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich und wird dort erfolgen.
Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit der vom Vorhabenträger in das Verfahren eingebrachten Planung. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren, in diesem Falle dem Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt, vorbehalten. Dort erfolgt u.a. auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange.
Die landesplanerische Beurteilung und eine Karte mit den verfahrensgegenständlichen Trassenvarianten sind auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter folgender Internetadresse https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/raumordnung/abg_rov/rvp_bahnstromfernleitung/index.html einsehbar.
Hintergrund:
Der Ausbau der Bahnstrecke von Regensburg nach Marktredwitz ist als Bestandteil des Projektes „ABS München-Landshut-Obertraubling-Regensburg-Marktredwitz-Hof, ABS Mühldorf-Landshut“ im Bundesverkehrswegeplan enthalten und im sog. vordringlichen Bedarf eingestuft. Ziele des sog. Ostkorridors Süd, d.h. der Ausbaustrecke Obertraubling-Regensburg-Marktredwitz-Hof sind eine wirtschaftlich optimale Betriebsqualität durch Streckenelektrifizierung, eine Fahrzeitverkürzung zwischen Hof und Regensburg infolge des entfallenden Traktionswechsels, die Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Engpassbeseitigung der betroffenen Strecken sowie auch die Steigerung der Verkehrsnachfrage im Schienengüterverkehr. Infolge der Streckenelektrifizierung wird die Region Nordostbayern besser an das gesamtdeutsche Schienennetz angeschlossen und eine Lücke im elektrifizierten Netz in Nordostbayern zum Teil geschlossen. Die 110 kV-Bahnstromfernleitung, welche Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung war, stellt hierfür die notwendige elektrische Verbindung dar, um den Unterwerken Burgweinting, Irrenlohe, Weiden und Pechbrunn den erforderlichen Bahnstrom zentral zuzuführen.
Aufgrund der erheblichen überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wurde das Vorhaben durch die Regierung der Oberpfalz in ihrer Funktion als höhere Landesplanungsbehörden in einer Raumverträglichkeitsprüfung überprüft.
Im Mittelpunkt der Raumverträglichkeitsprüfung stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte – wie beispielsweise gewerbliche Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz und die Energieversorgung – auswirkt. Gegenstand des Verfahrens war ein 200 Meter breiter Trassenkorridor, in welchem die spätere Leitung zu liegen kommen soll.
Hierzu erfolgten durch die Regierung umfangreiche Anhörungen von Fachbehörden, Kommunen und betroffenen Verbänden - mit rund 120 Beteiligten - sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Letztere diente neben der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse insbesondere der frühzeitigen Information der Bevölkerung über das Vorhaben.
Die überwiegende Zahl der Fachbehörden und Verbände äußerte sich zustimmend zu dem Bau der Freileitung bzw. erklärte sich unter Anpassungen damit einverstanden. Demgegenüber war das Stimmungsbild bei den eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich zwiespältiger: in einer Vielzahl von Stellungnahmen wurde grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben vorgebracht. So wurde etwa die Notwendigkeit der Freileitung grundsätzlich in Frage gestellt und eine zentrale Bahnenergieversorgung gefordert. Zum anderen wurden erneute Eingriffe in Schutzgüter bei einer weiteren Infrastrukturleitung durch die Oberpfalz kritisiert und eine Mitnahme der Freileitung auf bestehenden Freileitungsmasten gefordert. Laut Aussagen der DB Energie sei eine zentrale Bahnenergieversorgung jedoch mit erheblichen qualitativen, technischen und betrieblichen Nachteilen verbunden, weswegen für die Elektrifizierung in Nordostbayern eine zentrale Bahnenergieversorgung über Unterwerke und eine Freileitung vorgesehen ist. Eine Mitnahme auf vorhandenen Freileitungsmasten ist aufgrund von Kapazitätsgründen oder weil dies umfangreiche Änderungen an bestehenden Masten bedeuten würde nach Angaben der Netzbetreiber Bayernwerk und TenneT nicht möglich. Die weiteren genannten Aspekte werden im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens auf Basis der Detailplanung und derer konkreten Auswirkungen dann im Einzelnen zu erörtern sein.