Unfall an Presse – Teilamputation eines Fingers

07.02.2024-002

Gewerbeaufsichtsamt legt Maschine still und gibt Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab

Regensburg. Bei Arbeiten an einer sogenannten Gesenkbiegepresse verlor ein Leiharbeiter ein Fingerglied. Nachdem das Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz diese Unfallmeldung erhielt führten die Kollegen gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft eine Unfalluntersuchung bei dem betreffenden Metallbearbeitungsbetrieb im Landkreis Neustadt/Waldnaab durch.

Die Untersuchung zeigte, dass der Arbeiter vom Arbeitgeber mit Biegearbeiten an der Presse beschäftigt wurde – obwohl seit längerer Zeit Sicherheitsmängel an der Steuerung der Maschine bekannt waren. Eine sichere Bedienung konnte wegen eines Defekts nicht mehr gewährleistet werden. Der Beschäftigte war gezwungen, mit den Fingern nah an die Gefahrenstelle heranzugehen. Dabei wurde er von der Maschine erfasst und das obere Glied des Mittelfingers abgetrennt.
Die Kontrolleure handelten umgehend: Die Anlage wurde sofort kostenpflichtig stillgelegt. Der Arbeitsunfall beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft: Aufgrund des Verdachts auf einen vorsätzlichen Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften wurde der Vorgang vom Gewerbeaufsichtsamt an die zuständige Strafverfolgungsbehörde in Weiden zur weiteren Verfolgung abgeben.