Weiteres Vorgehen Stimmkreis Weiden i.d.OPf. und Stimmkreis Tirschenreuth

13.09.2023-077

Vereinzelt Stimmzettel C eines anderen Stimmkreises

Regensburg/Weiden. In der Stadt Weiden i.d.OPf. (Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.) wurden an Briefwählerinnen und Briefwähler vereinzelt Stimmzettel C für die Erststimme der Bezirkswahl (klein/blau) aus einem anderen Stimmkreis (307 Tirschenreuth) ausgegeben. Bislang haben sich 10 Briefwählerinnen und Briefwähler aus der Stadt Weiden i.d.OPf. gemeldet. Im restlichen Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf und dem Stimmkreis 307 Tirschenreuth wurde bislang kein Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis entdeckt.

Der Wahlkreisleiter an der Regierung der Oberpfalz und die Stimmkreisleiter Weiden i.d.OPf. und Tirschenreuth haben umgehend nach Bekanntwerden der ersten beiden Fälle am Samstag die Bevölkerung informiert. Den Gemeinden in den Stimmkreisen Weiden i.d.OPf. und Tirschenreuth wurde am Sonntag aufgegeben, ihre Stimmzettelbestände nochmals zu kontrollieren und bei der Ausgabe von Briefwahlunterlagen besonders auf den Stimmzettel C zu achten.

Um größtmögliche Sicherheit für die ordnungsgemäße Wahldurchführung zu erreichen, wurde vom Wahlkreisleiter in Abstimmung mit den Stimmkreisleitern beschlossen, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler der Stimmkreise 307 Tirschenreuth und 308 Weiden i.d.OPf., deren Wahlunterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls verschickt worden waren, von ihren Wahlämtern individuell angeschrieben werden. Das betrifft im Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. rund 9.800 Briefwählerinnen und Briefwähler (davon in der Stadt Weiden i.d.OPf. rund 3.400) und im Stimmkreis 307 Tirschenreuth rund 3.200 Briefwählerinnen und Briefwähler.

Was ist für betroffene Briefwählerinnen und Briefwähler zu beachten?

  • Die Briefwählerinnen und Briefwähler werden gebeten, ihre bereits erhaltenen Briefwahlunterlagen zu überprüfen und sich umgehend bei ihrem Wahlamt zu melden, falls ein anderer Stimmzettel in den Briefwahlunterlagen enthalten ist, damit dieser ausgetauscht werden kann.
  • Bereits verschlossene, aber noch nicht beim Wahlamt eingegangene Umschläge können vom jeweiligen Briefwähler/der Briefwählerin zur Kontrolle geöffnet werden und beim Wahlamt Ersatzunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und/oder Wahlbriefumschlag) angefordert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Wahlschein nicht beschädigt wird.
  • Wahlbriefe, die bereits beim Wahlamt eingegangen sind, dürfen nicht mehr zurückgegeben werden. Eine Stimmabgabe auf einem Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis ist ungültig. Briefwählerinnen und Briefwählern, deren Wahlbrief bereits beim Wahlamt eingegangen ist und die sich unsicher sind, ob sie auf dem richtigen Stimmzettel C gewählt haben, wird im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet, den ausgegebenen und verwendeten Wahlschein für ungültig erklären zu lassen. Sie bekommen einen neuen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen ausgestellt.