Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen

Zum 31.12.2023 endet die Frist für die Rückmeldung zur Soforthilfe Corona. Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten und bislang noch keine vollständige Rückmeldung abgegeben haben, erhalten ab Mitte Dezember 2023 eine zweite Erinnerung.

Das per E-Mail versendete Schreiben erinnert an die Verpflichtung, die Höhe des sog. Liquiditätsengpasses und der erhaltenen Corona-Soforthilfe zu überprüfen und enthält einen Link bzw. QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden.

Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern.

Für telefonische Rückfragen ist unter 089/57907066 eine Servicehotline geschaltet (Servicezeiten werktags 9 – 17 Uhr). Fragen per E-Mail richten Sie bitte unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an .