Corona Novemberhilfen / Überbrückungshilfen II

Ab sofort können die Novemberhilfen beantragt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Diese können den Antrag selbst stellen mit einem ELSTER-Zertifikat.

Alles Wissenswerte finden Sie stets aktualisiert auf der Webseite der IHK Oberpfalz/Kelheim.

Überbrückungshilfen II / Corona-Novemberhilfen:

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