Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Seit dem 1. Juli 2025 ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in allen Gesundheitsfachberufen zuständig.

Den Online-Antrag und alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
Anerkennung Gesundheitsfachberufe - Bayerisches Landesamt für Pflege

Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2025 bei der Regierung der Oberpfalz gestellt haben, wird Ihr Antrag dort weiterbearbeitet.

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.