Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Den Online-Antrag und alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
Anerkennung Gesundheitsfachberufe - Bayerisches Landesamt für Pflege
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2025 bei der Regierung der Oberpfalz gestellt haben, wird Ihr Antrag dort weiterbearbeitet.
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung sowie die anhängigen Formulare finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link
- Regierung der Oberpfalz -