Sachgebiet 51 - Naturschutz

Das Sachgebiet 51 ist Teil der bayerischen Naturschutzverwaltung mit der Obersten Naturschutzbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt-und Verbraucherschutz, den Höheren Naturschutzbehörden der Regierungen und den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage ist der Vollzug der Naturschutzgesetze sowie der entsprechenden Bestimmungen.

Dem Sachgebiet Naturschutz obliegt als Teil der höheren Naturschutzbehörde (zusammen mit dem Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt) der Schutz von Natur, Landschaft sowie der Arten- und Biotopschutz im Regierungsbezirk Oberpfalz.

Für die Umsetzung dieser Ziele ergeben sich insbesondere Aufgaben wie die Ausweisung ökologisch hochwertiger Flächen als Naturschutzgebiete mit Rechtsverordnung, das Erstellen naturschutzfachlicher Gutachten und/oder Konzepte zu Planungen anderer staatlicher Stellen, die Prüfung der Fachunterlagen bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf die Einhaltung von Vorgaben der Naturschutzgesetze, die Erstellung von Management-, Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete und Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000, die Beratung in Belangen des Artenschutzes, Festsetzung und Überwachung von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten, die Initiierung, Organisation und Koordination von Biodiversitätsprojekten und Projekten zum Schutz bedrohter Arten, die Einrichtung eines Biotopverbundes im Regierungsbezirk, die fachliche Beurteilung von Förderanträgen, artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Anträgen auf Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie die fachliche Unterstützung für Landratsämter, Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um den Naturschutz.


Der Kaitersberg Im Bayerischen Wald, Foto: Norbert Dirscherl
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"Natur und Landschaft".