Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtliche Lehrkräfte werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist der Unterricht während der Freistellungsphase als Mehrarbeit einzuordnen. Eine Genehmigung als nebenamtlicher Unterricht ist für Lehrkräfte in der Freistellungsphase nicht mehr zulässig.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Klughardt, Manfred - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1027
Fax +49 (0)941 5680-91127
E-Mail manfred.klughardt@reg-opf.bayern.de
Betz, Lydia
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (MR); Hausunterricht; Dienstjubiläen Tarifbeschäftigte
Telefon +49 (0)941 5680-1171
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail lydia.betz@reg-opf.bayern.de
Bierlmeier, Benjamin - Arbeitsbereichsleiter
VerVerwaltungskräfte an BS, FöS und SchÄ; Tarifbeschäftigte an BS; Abstellungsverträge; heilpädagogische Unterrichtshilfen/Förderlehrer; Pflegekräfte; Schulsozialpädagogen; Reise- Umzugskosten und Trennungsgeld
Telefon +49 (0)941 5680-1026
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail benjamin.bierlmeier@reg-opf.bayern.de
Ditz, Clemens - Arbeitsbereichsleiter
Beamte; Funktionsstellenbesetzungen; Sonderurlaub
Telefon +49 (0)941 5680-1131
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail clemens.ditz@reg-opf.bayern.de
Fischer, Renate
Beamte an Berufsschulen und Wirtschaftsschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1029
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail renate.fischer@reg-opf.bayern.de
Fleischer, Hilde
Planstellenhaushalt
Telefon +49 (0)941 5680-1132
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail hilde.fleischer@reg-opf.bayern.de
Fleischmann, Peter
Schule fürs Leben: Alltagskompetenzen; Bildschirmbrillen
Telefon +49 (0)941 5680-0
Fax +49 (0)941 5680-1199
Gossla, Anna
Verwaltungskräfte an Grund- und Mittelschulen; Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (fvP,ZQ); Lehrkräfte an Förderschulen; Erzieherpraktikanten; Arbeitszeugnisse
Telefon +49 (0)941 5680-1170
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail anna.gossla@reg-opf.bayern.de
Hendlmeier, Beate
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1025
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail beate.hendlmeier@reg-opf.bayern.de
Joner, Joachim
Drittkräfte, Sprach- und Lernpraxis, Differenzierungskräfte, pädagogische Unterstützungskräfte
Telefon +49 (0)941 5680-1028
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail joachim.joner@reg-opf.bayern.de
Kaspar, Thomas
Einstellung von Lehramtsanwärtern und Referendaren; Mutterschutz und Elternzeit
Telefon +49 (0)941 5680-1023
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail thomas.kaspar@reg-opf.bayern.de
Lehner, Robert
Ruhestandsversetzungen, Nachversicherung, Erfassung v. Schwerbehinderung und Gleichstellung
Telefon +49 (0)941 5680-1137
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail robert.lehner@reg-opf.bayern.de
Puchta, Anja
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1166
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail anja.puchta@reg-opf.bayern.de
Wedlich, Constantin
Beamte an Förderschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1024
Fax +49 (0)941 5680-1599
Winkelmeier, Sabine
Beamte an Grund- und Mittelschulen; Telekolleg
Telefon +49 (0)941 5680-1522
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sabine.winkelmeier@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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Emmeramsplatz 8
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93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Ist eine Lehrkraft beauftragt, nebenamtlichen Unterricht zu erteilen, kann sie die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden abrechnen. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt. Im Bereich Grund, Mittel- und Förderschulen erfolgt die Abrechnung durch die Regierungen, im Bereich der Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Gymnasien und Kollegs beim Landesamt für Schule, die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.
Die Unterrichtsstunden sollen mit dem Vordruck unter "Formulare" monatlich abgerechnet werden.
- Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte
- Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703) [Dateiformat: pdf] - Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
- Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für nebenamtliche Lehrkräfte, kirchliche Religionslehrkräfte und tarifliche Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag - Hiermit beantragt die Schule bzw. das Staatliche Schulamt den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer tariflichen Lehrkraft, die Ausfertigung eines Unterrichtsauftrages für eine nebenamtliche Lehrkraft oder den Abschluss eines Abstellungsvertrages mit einer kirchlichen Lehrkraft.
- Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002 (KWMBl. I S. 309, 382). Hinweis: Die Vorschrift wird aktualisiert, hinsichtlich des Verfahrensablaufs sind die im Text angegebenen Zuständigkeiten gültig.
