Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung
Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.
Differenzierungskräfte unterstützen als Personal der Förderschule Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsangebote. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie unterstützen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, übernehmen jedoch keine eigenverantwortliche Förderung. Der Einsatz erfolgt gruppenbezogen zur Entlastung in Unterrichts- und Erziehungssituationen, z. B. durch die Unterstützung in Lernbereichen der Selbstversorgung (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Diagnose und Förderklassen (DFK)/Grundschulstufe) und die Übernahme angeleiteter Differenzierungsphasen in Kleingruppen.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Klughardt, Manfred - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1027
Fax +49 (0)941 5680-91127
E-Mail manfred.klughardt@reg-opf.bayern.de
Betz, Lydia
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (MR); Hausunterricht; Dienstjubiläen Tarifbeschäftigte
Telefon +49 (0)941 5680-1171
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail lydia.betz@reg-opf.bayern.de
Bierlmeier, Benjamin - Arbeitsbereichsleiter
VerVerwaltungskräfte an BS, FöS und SchÄ; Tarifbeschäftigte an BS; Abstellungsverträge; heilpädagogische Unterrichtshilfen/Förderlehrer; Pflegekräfte; Schulsozialpädagogen; Reise- Umzugskosten und Trennungsgeld
Telefon +49 (0)941 5680-1026
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail benjamin.bierlmeier@reg-opf.bayern.de
Ditz, Clemens - Arbeitsbereichsleiter
Beamte; Funktionsstellenbesetzungen; Sonderurlaub
Telefon +49 (0)941 5680-1131
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail clemens.ditz@reg-opf.bayern.de
Fischer, Renate
Beamte an Berufsschulen und Wirtschaftsschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1029
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail renate.fischer@reg-opf.bayern.de
Fleischer, Hilde
Planstellenhaushalt
Telefon +49 (0)941 5680-1132
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail hilde.fleischer@reg-opf.bayern.de
Fleischmann, Peter
Schule fürs Leben: Alltagskompetenzen; Bildschirmbrillen
Telefon +49 (0)941 5680-0
Fax +49 (0)941 5680-1199
Gossla, Anna
Verwaltungskräfte an Grund- und Mittelschulen; Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (fvP,ZQ); Lehrkräfte an Förderschulen; Erzieherpraktikanten; Arbeitszeugnisse
Telefon +49 (0)941 5680-1170
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail anna.gossla@reg-opf.bayern.de
Hendlmeier, Beate
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1025
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail beate.hendlmeier@reg-opf.bayern.de
Joner, Joachim
Drittkräfte, Sprach- und Lernpraxis, Differenzierungskräfte, pädagogische Unterstützungskräfte
Telefon +49 (0)941 5680-1028
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail joachim.joner@reg-opf.bayern.de
Kaspar, Thomas
Einstellung von Lehramtsanwärtern und Referendaren; Mutterschutz und Elternzeit
Telefon +49 (0)941 5680-1023
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail thomas.kaspar@reg-opf.bayern.de
Lehner, Robert
Ruhestandsversetzungen, Nachversicherung, Erfassung v. Schwerbehinderung und Gleichstellung
Telefon +49 (0)941 5680-1137
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail robert.lehner@reg-opf.bayern.de
Puchta, Anja
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1166
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail anja.puchta@reg-opf.bayern.de
Wedlich, Constantin
Beamte an Förderschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1024
Fax +49 (0)941 5680-1599
Winkelmeier, Sabine
Beamte an Grund- und Mittelschulen; Telekolleg
Telefon +49 (0)941 5680-1522
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sabine.winkelmeier@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Schulleitungen der Förderschulen können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Einstellung von Differenzierungskräften beantragen.
- Die Förderschulen beantragen bei der Regierung die Zuweisung von Einstellungskapazitäten.
- Den Förderschulen werden Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
- Die Förderschulen reichen nach der Zuweisung der Einstellungskapazität die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.
- Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.
Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.
Interessierte Lehrkräfte können sich entweder bei der für die Förderschulen der Region zuständigen Regierung oder direkt bei einer Förderschule als Differenzierungskraft bewerben.
Der Dienstantritt der Differenzierungskraft kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) erfolgen. Differenzierungskräfte, die befristet beschäftigt werden, unterzeichnen zudem vor Antritt des Dienstes eine rechtswirksame Befristungsvereinbarung.
Die Antragsunterlagen sollten frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als „Differenzierungskraft“
- Differenzierungskräfte Tätigkeitsbeschreibung
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses von Differenzierungskräften
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung
- Erklärung Beschäftigte - Diese Erklärung zu Vorstrafen, laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren, zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen und zur Schwerbehinderteneigenschaft verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung.
- Beteiligung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt der Beschäftigten/des Beschäftigten - Die Schulen bzw. das Staatliche Schulamt übersenden uns diesen Vordruck, der dann bereits die Zustimmung des örtlichen Personalrates zur Einstellung der/des Tarifbeschäftigten beinhaltet, zur Beteiligung des Bezirkspersonalrates.
- Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703) [Dateiformat: pdf] - Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
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