Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Schießsportstätten der Schützenvereine, die die Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen und die der Verein für den unmittelbaren Sportbetrieb seiner Mitglieder benötigt.