Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.