Abschluss des Raumordnungsverfahrens für den Flutpolder Wörthhof

09.04.2024-015

Unter zahlreichen Maßgaben: Flutpolder entspricht Erfordernissen der Raumordnung

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.04.2024 das Raumordnungsverfahren für die Errichtung des Flutpolders Wörthhof abgeschlossen. Im Verfahren haben über 50 Träger öffentlicher Belange, Fachstellen und Beteiligte wie betroffene Kommunen Stellungnahmen abgegeben. Über 360 Stellungnahmen von privaten Einwendern wurden ausgewertet.

In der landesplanerischen Beurteilung stellt die Regierung der Oberpfalz fest, dass der geplante Flutpolder bei Berücksichtigung zahlreicher Maßgaben mit den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Die 38 Maßgaben betreffen u. a. die Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Grundwasserverhältnisse, den Schutz bestehender Trinkwasserversorgungsanlagen, die Minimierung der Eingriffe in Natur, Landschaft und Landwirtschaft, den Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie die Gewährleistung der Vereinbarkeit des Projekts mit der regionalen und überregionalen Energieversorgung. Die landesplanerische Beurteilung setzte sich insbesondere auch mit den Belangen der Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung auseinander.

Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt u.a. auch eine Prüfung der Planrechtfertigung, d. h. des Bedarfs, unter Betrachtung möglicher Alternativen und die Würdigung privatrechtlicher Belange.

Die landesplanerische Beurteilung ist auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter folgender Internetadresse einsehbar: www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/rov_flutpolder

Hintergrund
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Donau plant der Freistaat Bayern mit Beschluss des Ministerrats vom 27.07.2021, die Errichtung einer Kette von gesteuerten Flutpoldern fortzusetzen. Mit den einzelnen Poldern soll durch eine gesteuerte Entnahme von Donauwasser bzw. Flutung der Polderflächen gezielt der Hochwasserscheitel von Extremhochwässern gekappt werden, um die an der Donau vorhandenen hohen Hochwasserrisiken zu reduzieren und ggf. Zeit für etwaige Evakuierungsmaßnahmen von Menschen und mobilen Werten zu gewinnen.

Der Flutpolder Wörthhof ist Teil dieser Polderkette. Wie die übrigen Polder der Polderkette ist der Flutpolder Wörthhof insbesondere als Reserve für den Katastrophenfall entwickelt und soll dementsprechend dann zum Einsatz kommen, wenn die örtlichen regelmäßig auf ein 100-jährliches Hochwasser ausgelegten Hochwasserschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Er dient neben dem erhöhten Schutz der Region bei seltenen Extremhochwasserereignissen (lokaler/regionaler Überlastfall) insbesondere auch der Entlastung der Donauunterlieger (sog. überregionaler Überlastfall).

Raumordnungsverfahren und landesplanerische Beurteilung
Aufgabe des Raumordnungsverfahrens ist es, vorgelagert vor dem Genehmigungsverfahren zu prüfen, inwieweit ein Vorhaben mit den Erfordernissen der Landes- und Regionalplanung (d.h. den raumplanerischen Vorgaben insbesondere des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalpläne), den vorhandenen Raumstrukturen, der zukünftigen Raumentwicklung sowie weiteren geplanten Projekten vereinbar ist.

Grundlage der landesplanerischen Beurteilung sind die im Rahmen der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Fachstellen (Behörden, Gebietskörperschaften, Verbände etc.), soweit sie überörtlich raumbedeutsame Aspekte beinhalten. Berücksichtigt werden auch die raumrelevanten Äußerungen aus der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung.