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Öffentliche Förderprogramme für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft
Überblick
Finanzielle Förderungen gibt es unter anderem in den Bereichen:
- Regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben der Industrie, des
Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes
- Fremdenverkehr (gewerbliche Wirtschaft)
- Anwendungsvorhaben zur Erleichterung der Einführung neuer,
vom Antragsteller nicht selbst entwickelter Technologien in
Unternehmen
Voraussetzungen
Regionalförderung
Vorhaben in Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe können dann gefördert werden, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
- der Betrieb überregionalen Absatz erzielt
- der Betrieb in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur",
einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder in
einem EU-Fördergebiet ansässig ist (siehe
Fördergebietskarte) (in den letzteren beiden Fällen muss das
Unternehmen ein KMU-Unternehmen sein - kleines
oder mittleres Unternehmen)
- wenn die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
An dem Vorhaben muss ferner ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur-
und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt:
250.000 Euro.
Förderungsart
Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss
zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens
beantragt werden.
Weitere Informationen unter Investieren in Bayern.
Suche eines Industrie- oder Gewerbegrundstücks
Als zusätzlichen Service bieten unsere Ansprechpartner in Förderfragen und das
BayStMWIVT
Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Objekten.
Wer sich selbst umsehen will, findet hier einen Link zu SISBY, dem Standort-Informations-System
der bayerischen Industrie- und Handelskammern (regionaler Ansprechpartner: IHK Regensburg).
Voraussetzungen
Fremdenverkehrsförderung
Vorhaben in der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft werden gefördert,
wenn der Betrieb in einem der folgenden Gebiete liegt:
- Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (siehe Fördergebietskarte)
- Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung
(nur KMU) (siehe Fremdenverkehrsgebietskarte) und
- ländliches Gebiet oder EU-Fördergebiet
Förderumfang
Gefördert werden vorrangig Verbesserungen des Angebots durch
- Qualitätsanhebung
- Modernisierung
- Rationalisierung
in Ausnahmefällen auch Errichtungen oder Erweiterungen des Angebots.
Förderungsart
Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss
zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens beantragt werden.
Weitere Informationen unter Investieren in Bayern.
Voraussetzungen
Anwendungsvorhaben (neue Technologien)
Anwendungsvorhaben werden dann gefördert, wenn es sich um ein kleines oder mittleres
Unternehmen (KMU) handelt und in dem Betrieb eine neue
Technologie eingeführt werden soll, die nicht vom Unternehmen selbst entwickelt wurde und die in der
Branche noch neuartig ist. Für nähere Informationen wird gebeten, Kontakt mit der
Landesgewerbeanstalt (Innovationsberatungsstelle Nordbayern) aufzunehmen. Weitere Informationen unter
LfA
Förderbank Bayern.
Definitionen (häufig gestellte Fragen)
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(Definition der KMU)
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro
haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 10
Mio. Euro haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme
von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten
Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den
KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die
genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten
Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen
Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden
Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE),
d.h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten
Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur
entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind
nicht zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und
Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem
Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalen Recht
Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber,
die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle
Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner
Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen
oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert
werden, ausgenommen die unter Punkt 2 genannten öffentlichen Anteilseigner.
Unter "Subventionswert" versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus der
Förderung zieht. Bei Zuschüssen ist das die Höhe des Zuschusses im Verhältnis zu den
förderfähigen Investitionen, bei zinsverbilligten Darlehen ist es der Zinsvorteil, der sich
aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Nominalzins
(sog. Referenzzinssatz - ermittelt durch die EU-Kommission errechnet.
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Antragsformulare
siehe Downloads zum
Themenbereich "Wirtschaft und Tourismus"
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