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Wie wird man Bachpate?

Bild Frosch Der Bachpate setzt sich ein für die Reinhaltung, Sicherung und Förderung naturnaher Gewässer, Ufer und Auen. Als "Anwalt des Gewässers" können vielfältige Aufgaben übernommen werden.
 

Welche Aufgaben hat der Bachpate?

  • Beobachten und Dokumentieren der Lebensgemeinschaften im und am Gewässer
  • Schutz der Bäche vor Verunreinigungen
  • Information der Mitbürger über Schutz und Pflege der heimischen Gewässer
  • Vorschlagen und Durchführen von kleineren Pflegemaßnahmen
  • Bepflanzen der Ufer
  • Pflege der Bepflanzung
  • Säubern der Gewässer und Ufer von Unrat u.v.m.

Warum sind Bachpaten nötig?

Ausreichend große und untereinander verbundene Lebensräume sind die Grundvoraussetzung für den Erhalt und die Sicherung unserer vielfältigen heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Den Flüssen und Bächen mit ihren Ufer- und Auebereichen kommt darin eine besondere Bedeutung zu. Zum Wohle aller, auch für uns Menschen, sind diese Lebensräume wichtig.

Jeder Bürger trägt Verantwortung diese Lebensräume zu sichern, zu erhalten und dort, wo sie geschädigt sind, wieder herzustellen.

Wer kann Bachpate werden?

Grundsätzlich jeder Bürger; je mehr mitmachen, um so besser.
Auf Dauer sinnvoller ist die Bildung einer Bachpatengemeinschaft. Die besten Voraussetzungen dazu bieten vor allem

  • Vereine
  • Schulklassen
  • Bürgergemeinschaften

Wie wird man Bachpate?

Die richtige Adresse zur Gründung einer Bachpatenschaft ist die Gemeinde, in deren Gemarkung das Gewässer liegt.

Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Bachpaten und der Gemeinde getroffen.
Darin soll der Name des/der Bachpaten, der betreffende Gewässerabschnitt, die geplanten Maßnahmen und Aufgaben sowie eine voraussichtliche Dauer festgehalten werden.

Sinnvoll ist es auch, zwischen den Bachpaten und der Gemeinde einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.

Was muss der Bachpate beachten?

Zur Übernahme einer Bachpatenschaft ist die Zustimmung des am Gewässer Unterhaltspflichtigen notwendig: das ist bei kleinen Bächen die Gemeinde oder ein von ihr beauftragter Zweckverband.

Im gegenseitigen Einvernehmen unterstützen die Bachpaten die nach den Wassergesetzen Verantwortlichen bei ihrer Arbeit und setzen sich für die Belange des Gewässerschutzes ein.

Die Bachpatenschaft verleiht keine besondere Rechtsposition oder Zuständigkeit am Gewässer.

Wer unterstützt die Bachpaten?

  • Die Wasserwirtschaftsämter,
  • die Fachkräfte für Naturschutz an den Landratsämtern und
  • die Gemeinden

stehen mit ihren Fachkenntnissen und ihrer Erfahrung den Bachpaten beratend zur Seite und unterstützen deren Arbeit.

Die Bachpaten sollten die Bereitschaft für eine längerfristige und eigenverantwortliche Mitarbeit mitbringen.
Wünschenswert ist eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren (Bäume und Sträucher brauchen Zeit zum Wachsen!), die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann.

Fachliteratur

  • "Neue Wege in der Gewässerpflege",
    Informationsbericht des Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft (Heft 4/95),
    Bezug über Wasserwirtschaftsamt Deggendorf,
    Postfach 2060, 94460 Deggendorf.
  • "Süßwassertiere",
    Helmut Schwab,  ISBN 3-12-125530-4, Klettverlag
  • "Gewässergüte und Gewässerschutz in der Oberpfalz - 1996",
    Bezug über Regierung der Oberpfalz, Tel.: 0941 5680-859

Ansprechpartner

bei der Regierung der Oberpfalz

bei den Wasserwirtschaftsämtern

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