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Zweite Staatsprüfung der Förderlehrer (FölPO II) 2010
Schriftliche Prüfung
- Montag, 29. März 2010
8.30 bis 11.00 Uhr:
I. Aufsichtsarbeit
- Prüfungsort:
Clermont-Ferrand-Hauptschule,
Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
Tel. 0941 507-2930
- Dienstag, 30 März 2010
8.30 bis 11.00 Uhr:
II. Aufsichtsarbeit
Einsichtnahme in die Prüfungsakten
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf
schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach
Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (15.06.2010),
d.h. bis 22.06.2010, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Es ist erforderlich, zusätzlich zum schriftlichen Antrag,
bis spätestens Freitag, 25. Juni 2010 (Ausschlusstermin) einen Termin
für die Einsichtnahme zu vereinbaren.
Vereinbarungen telefonisch unter:
Tel.
0941 5680-518
Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
und Donnerstag, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Vereinbarungen per E-Mail:
ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de
Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakten ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00
bis 16.00 Uhr gegeben:
- am Montag, 05. Juli 2010
- am Mittwoch, 07. Juli 2010
- am Dienstag, 13. Juli 2010
- am Donnerstag, 15. Juli 2010
- Ort: Regierung der Oberpfalz,
Emmeramsplatz 8,
93047 Regensburg
Hinweis
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von
Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit
geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den
einschlägigen Nachweisen bis zum 01.03.2010 bei der Regierung
(Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Bei sämtlichen Prüfungen ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2011 (§ 16 Abs. 3 FölPO) muss
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis
11.10.2010) erfolgen.
Stand: 16.09.2009
Ansprechpartner
Prüfungsamt
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