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Zweite Staatsprüfung der Förderlehrer (FölPO II) 2010

Schriftliche Prüfung

  • Montag, 29. März 2010
    8.30 bis 11.00 Uhr:
    I. Aufsichtsarbeit
    • Prüfungsort:
      Clermont-Ferrand-Hauptschule,
      Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
      Tel. 0941 507-2930
  • Dienstag, 30 März 2010
    8.30 bis 11.00 Uhr:
    II. Aufsichtsarbeit
    • Prüfungsort:
      Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
    • Beginn der Prüfung:
      Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag pünktlich um 7.45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden. Schreibpapier liegt in den Prüfungsräumen auf
    • Nachholtermine:
      Montag, 02. August 2010
      Dienstag, 03. August 2010

      Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg

Einsichtnahme in die Prüfungsakten

Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (15.06.2010), d.h. bis 22.06.2010, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.

Es ist erforderlich, zusätzlich zum schriftlichen Antrag, bis spätestens Freitag, 25. Juni 2010 (Ausschlusstermin) einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Vereinbarungen telefonisch unter:
Tel. 0941 5680-518
Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Vereinbarungen per E-Mail:

Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakten ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr gegeben:

  • am Montag, 05. Juli 2010
  • am Mittwoch, 07. Juli 2010
  • am Dienstag, 13. Juli 2010
  • am Donnerstag, 15. Juli 2010
    • Ort: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg

Hinweis

Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis zum 01.03.2010 bei der Regierung (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.

Bei sämtlichen Prüfungen ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

Die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2011 (§ 16 Abs. 3 FölPO) muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 11.10.2010) erfolgen.

Stand: 16.09.2009

Ansprechpartner

Prüfungsamt