Schriftliche Prüfung (Klausur)
- Montag, 29. März 2010
8.30 bis 12.30 Uhr:
Pädagogik
- Prüfungsort:
Clermont-Ferrand-Hauptschule,
Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
Tel. 0941 507-2930
- Beginn der Prüfung:
Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag
pünktlich um 7.45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden.
Schreibpapier liegt in den Prüfungsräumen auf.
- Nachholtermin:
Montag, 02. August 2010 (1. Ferientag)
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der
unterrichteten Fächer sowie in Schulrecht/-kunde finden statt:
- Dienstag, 25. Mai 2010
von 9.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 26. Mai 2010
von 8.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag, 27. Mai 2010
von 8.00 bis 18.00 Uhr- Prüfungsort:
Clermont-Ferrand-Hauptschule,
Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
Tel. 0941 507-2930
- Prüfungsplan:
Der Prüfungsplan zu den mündlichen Prüfungen hängt am Montag, 29. März 2010
im Prüfungsgebäude aus.
Einsichtnahme in die Prüfungsakten
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf
schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach
Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (15.06.2010), d.h.
bis 22.06.2010, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Es ist erforderlich, zusätzlich zum schriftlichen Antrag,
bis spätestens Freitag, 25. Juni 2010 (Ausschlusstermin) einen Termin
für die Einsichtnahme zu vereinbaren.
Vereinbarungen telefonisch unter:
Tel.
0941 5680-518
Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
und Donnerstag, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Vereinbarungen per E-Mail:
ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de
Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakten ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00
bis 16.00 Uhr gegeben:
- am Montag, 05. Juli 2010
- am Mittwoch, 07. Juli 2010
- am Dienstag, 13. Juli 2010
- am Donnerstag, 15. Juli 2010
- Ort: Regierung der Oberpfalz,
Emmeramsplatz 8,
93047 Regensburg
Hinweis
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von
Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit
geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den
einschlägigen Nachweisen bis zum 01.03.2010 bei der Regierung
(Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Bei sämtlichen Prüfungen ist der gültige Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen
Wiederholungsprüfung 2011 gemäß § 7 FPO II, falls die schriftliche Hausarbeit
neu gefertigt wird, bis spätestens 05.07.2010 erfolgen muss. Ansonsten gelten die üblichen
Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2011 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses
(bis 11.10.2010).
Stand: 16.09.2009
Ansprechpartner
Prüfungsamt
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