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Eine SVE besuchen Kinder, die einer nachhaltigen Förderung bedürfen und einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen, dem in Kindergärten oder in integrativen Kindergärten, oder durch Frühförderung oder die mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) nicht oder nicht ausreichend entsprochen werden kann.
Zeitraum: 3 Jahre vor regelmäßigem Beginn der Schulpflicht
Aufgaben und Ziele
Vorbereitung auf schulische Anforderungen
Aufnahme
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten und
auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens
- Entscheidung
liegt beim Schulleiter (bei staatlichen Einrichtungen) bzw. beim Träger
(bei privaten Einrichtungen)
- regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres
Beendigung
- mit Schuleintritt
- mit Eintritt in den Kindergarten oder in eine vergleichbare
Einrichtung oder
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten, oder
- wenn eine weitere Förderung an der SVE nicht möglich oder nicht
erforderlich ist
Standorte in der Oberpfalz
Derzeit werden im Regierungsbezirk Oberpfalz an folgenden Schulen schulvorbereitende Fördermaßnahmen angeboten.
Stand: März 2010
Ansprechpartner bei der Regierung
Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Förderschwerpunkt Lernen, Sprache
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