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Lehrpersonal- bzw. Betriebszuschüsse

Schulträger kommunaler und privater beruflicher Schulen erhalten zur teilweisen Deckung des notwendigen Personal- und Sachaufwands der Schule staatliche Förderhilfen.

Schularten

Gefördert werden

  • Berufsschulen
  • Berufsoberschulen
  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachakademien
  • Wirtschaftsschulen

Voraussetzungen

Staatliche Förderung erhalten

  • Kommunale Schulen
  • Private Schulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken. Eine Förderung wird gewährt, sobald die Schule staatlich anerkannt ist.

Förderart und -höhe

Die Förderhöhe liegt je nach Schulart bei 50 - 90 %. Die Förderung ist pauschaliert und erfolgt nach der Zahl der Unterrichtsstunden an der Schule.

Antragsverfahren

Die Anträge sind am 01.04. jeden Jahres für das jeweils laufende Schuljahr zu stellen und bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Die Antragsformblätter sind bei der Regierung der Oberpfalz erhältlich.

Ansprechpartner

Allgemein