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Der Staat ersetzt Schülern privater Gymnasien, Realschulen, beruflicher Schulen und Schulen des
Zweiten Bildungsweges das Schulgeld.
Höhe der Förderung
Ab August 2009 beträgt der Schulgeldersatz
- 75,00 Euro pro Schüler/Monat bei staatlich anerkannten Schulen
- 52,50 Euro pro Schüler/Monat bei staatlich genehmigten Schulen

Rückwirkend ab Januar 2011 bis 31.07.2012 beträgt der Schulgeldersatz
- 80,00 Euro pro Schüler/Monat bei staatlich anerkannten Schulen
- 56,00 Euro pro Schüler/Monat bei staatlich genehmigten Schulen
Der Schulgeldersatz wird für 11 Unterrichtsmonate pro Schuljahr gewährt.
Der Schulgeldersatz entfällt, wenn dem Schüler im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist.
Antragsverfahren und -termin
Der Antrag ist vom jeweiligen Schulträger formlos an die Regierung der Oberpfalz
zu stellen.
Der Antragstermin wird jährlich von der Regierung bekannt gegeben.

Schulgeldersatz für private Gymnasien - Abiturklassen 2011 -gem. Art 47 BaySchFG
Für den Monat Mai 2011 (Aushändigung Schulzeugnis G9 am 2.5.2011) und für den Monat Juli 2011 (Aushändigung Schulzeugnis G8 am 1.7.2011) kann ein monatlicher Schulgeldersatz gewährt werden; vorausgesetzt, dass der Schulträger für den jeweiligen Monat auch Schulgeld in entsprechendem Umfang erhebt.
Stand: 24. Mai 2011
Ansprechpartner
Allgemein
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