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Schulgeldersatz

Der Staat ersetzt Schülern privater Gymnasien, Realschulen, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges das Schulgeld.

Höhe der Förderung

Ab August 2009 beträgt der Schulgeldersatz

  • 75,-- Euro pro Schüler/Monat bei staatlich anerkannten Schulen
  • 52,50 Euro pro Schüler/Monat bei staatlich genehmigten Schulen


Der Schulgeldersatz wird für 11 Unterrichtsmonate pro Schuljahr gewährt.

Der Schulgeldersatz entfällt, wenn dem Schüler im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist.

Antragsverfahren und -termin

Der Antrag ist vom jeweiligen Schulträger formlos an die Regierung der Oberpfalz zu stellen.

Der Antragstermin wird jährlich von der Regierung bekannt gegeben.

Ansprechpartner

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