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Schulgeldausgleich

Personenkreis

  • Schüler privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe

Höhe der Förderung

  • Die Förderhöhe für staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Schulen ergibt sich nach der jeweiligen Vorgabe durch das Kultusministerium
  • 11 Unterrichtsmonate pro Schuljahr
  • Schulgeldausgleich entfällt, wenn dem Schüler im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist.
  • Von September 2010 bis einschließlich Dezember 2010 beträgt der monatliche Schulgeldausgleich pro Schüler 100 Euro für staatlich anerkannte Schulen.
    Ab Januar 2011 stehen weitere Zahlungen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Mittel - das Bayerische Kultusministerium wird Weiteres bekannt geben.

Antragsverfahren und -termin

Formlos durch den Schulträger an die Regierung der Oberpfalz.
Termin wird von der Regierung bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Allgemein