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Gastschulbeiträge

Kommunale Schulaufwandsträger können für jeden Gastschüler einen Gastschulbeitrag und für Gastschüler an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Kostenersatz verlangen.

Rechtsgrundlage

Artikel 10 Absatz 8 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz -BaySchFG-.

Höhe der Förderung

  • Kostenerstattung an die Aufwandsträger bei der Heimunterbringung von Berufsschülern.
  • Kostenerstattung an die Berufsschüler bei der Blockbeschulung außerhalb Bayerns.

Antragsverfahren und -unterlagen

  • Den Aufwandsträgern wird von der Regierung einmal jährlich ein vom Kultusministerium erstelltes Formblatt mit genauer Terminsetzung übersandt. Der Gastschulbeitrag je Schüler errechnet sich aus dem laufenden Schulaufwand.
  • Das Formblatt für die Berufsschüler bei außerbayerischer Blockbeschulung ist direkt bei Frau Stockinger anzufordern.

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