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Büchergeld - Lernmittelfreiheit

Art. 46 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 BaySchFG

Höhe der Förderung

Die Finanzierung der Lernmittel erfolgt durch die privaten Schulträger. Die privaten Träger von Volks- und Förderschulen werden vom Staat mittels finanzieller Zuweisung in Höhe von 18 Euro bzw. 40 Euro je Schüler und Schuljahr bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt. Bei den privaten Trägern von weiterführenden Schulen beträgt die finanzielle Zuweisung 26,67 Euro je Schüler und Schuljahr.

Um die Versorgung der Schüler/innen mit Schulbüchern auch im Schuljahr 2011/2012 sicherzustellen, wird auch zum Schuljahresbeginn 2011/2012 eine Abschlagszahlung in Höhe von 2/3 des oben genannten Betrages als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2012 an den Träger des Sachaufwands gewährt.

Antragsverfahren und -termin für private weiterführende Schulen

Die Regierung der Oberpfalz bittet Anträge für das Schuljahr 2011/2012 mit
Formblatt bis spätestens 01. Juli 2011 dem Arbeitsbereich 44.22 -Herrn Gebhard- zuzuleiten. Formlose Anträge können nicht angenommen werden.

Nach Eingang des Antrags prüft die Regierung die rechnerische Richtigkeit und gibt den Antrag an das Kultusministerium weiter.

Die sachliche Prüfung des Antrages durch das Kultusministerium kann erst Anfang 2012 erfolgen, wenn die amtliche Schulstatistik des Jahres 2011 erscheint.

Abweichungen der in der amtlichen Schulstatistik festgestellten Schülerzahlen von der in der Meldung des privaten Trägers genannten Schülerzahl werden durch das Kultusministerium von dem berechneten Zuschuss abgezogen.

Antragsverfahren und -termin für private Volks- und Förderschulen

Die Regierung der Oberpfalz bittet Anträge für das Schuljahr 2011/2012 mit
Formblatt bis spätestens 01. Juli 2011 dem Arbeitsbereich 44.22 -Herrn Gebhard- zuzuleiten. Formlose Anträge können nicht angenommen werden.

Die Prüfung des Antrages und die Auszahlung des Zuschusses durch die Regierung kann frühestens nach Erscheinen der amtlichen Schulstatistik des Jahres 2011 erfolgen.

Stand: April 2011

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