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Art. 46 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 BaySchFG
Höhe der Förderung
Die Finanzierung der Lernmittel erfolgt durch die privaten Schulträger. Die privaten Träger von Grund- und Förderschulen
werden vom Staat mittels finanzieller Zuweisung in Höhe von 18 Euro bzw. 40 Euro je Schüler und Schuljahr bei der Erfüllung dieser Aufgabe
unterstützt. Bei den privaten Trägern von Hauptschulen und weiterführenden Schulen beträgt die finanzielle Zuweisung 26,67 Euro
je Schüler und Schuljahr.
Um die Versorgung der Schüler/innen mit Schulbüchern auch im Schuljahr 2010/2011 sicherzustellen, wird auch zum Schuljahresbeginn 2010/2011 eine Abschlagszahlung in Höhe von 2/3 des oben genannten
Betrages als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2011 an den Träger des Sachaufwands gewährt.
Antragsverfahren und -termin für private Hauptschulen und weiterführende Schulen
Die Regierung der Oberpfalz bittet Anträge für das Schuljahr 2010/2011 mit
Formblatt bis spätestens 01. Juli 2010 dem Arbeitsbereich
43.22 -Herrn Gebhard- zuzuleiten. Formlose Anträge können nicht angenommen werden.
Nach Eingang des Antrags prüft die Regierung die rechnerische
Richtigkeit und gibt den Antrag an das Kultusministerium weiter.
Die sachliche Prüfung des Antrages durch das Kultusministerium kann erst Anfang 2011 erfolgen, wenn die amtliche Schulstatistik des Jahres 2010 erscheint.
Abweichungen der in der amtlichen Schulstatistik festgestellten Schülerzahlen
von der in der Meldung des privaten Trägers genannten Schülerzahl werden durch
das
Kultusministerium von dem
berechneten Zuschuss abgezogen.
Antragsverfahren und -termin für private Volks- und Förderschulen
Die Regierung der Oberpfalz bittet Anträge für das Schuljahr 2010/2011 mit
Formblatt bis spätestens 01. Juli 2010 dem Arbeitsbereich
43.22 -Herrn Gebhard- zuzuleiten. Formlose Anträge können nicht angenommen werden.
Die Prüfung des Antrages und die Auszahlung des Zuschusses durch die
Regierung kann frühestens nach Erscheinen der amtlichen Schulstatistik des
Jahres 2010 erfolgen.
Ansprechpartner
Allgemein
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