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Durch die Regierung der Oberpfalz werden staatliche Förderhilfen
für Baumaßnahmen privater Schulträger gewährt.
Berechtigte Schulträger, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind und auf gemeinnütziger Grundlage wirken.
Voraussetzungen
- Schulaufsichtliche Genehmigung der Baumaßnahme
- Baubeginn noch nicht erfolgt
Höhe der Förderung
- Private Volks- und Förderschulen 80 oder 100 v.H. der notwendigen Baukosten
- Sonstige private Schulen bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten
Antragsverfahren und -unterlagen
- Für private Volks- und Förderschulen formlos
- Für sonstige private Schulen sind Formblätter bei der Regierung erhältlich
- Projektunterlagen (zweifach) mit Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Flächenberechnungen, Berechnungen des Bruttorauminhalts, detaillierte Baubeschreibung/Erläuterungsbericht, Kostenschätzung nach DIN 276 alt/Kostengliederung nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO, ggf. mit detaillierter Kostenermittlung
Stand: 01.03.2010
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Förderfragen
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