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Baumassnamen für private Ersatzschulen

Durch die Regierung der Oberpfalz werden staatliche Förderhilfen für Baumaßnahmen privater Schulträger gewährt.

Berechtigte

Schulträger, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind und auf gemeinnütziger Grundlage wirken.

Voraussetzungen

  • Schulaufsichtliche Genehmigung der Baumaßnahme
  • Baubeginn noch nicht erfolgt

Höhe der Förderung

  • Private Volks- und Förderschulen 80 oder 100 v.H. der notwendigen Baukosten
  • Sonstige private Schulen bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten

Antragsverfahren und -unterlagen

  • Für private Volks- und Förderschulen formlos
  • Für sonstige private Schulen sind Formblätter bei der Regierung erhältlich
  • Projektunterlagen (zweifach) mit Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Flächenberechnungen, Berechnungen des Bruttorauminhalts, detaillierte Baubeschreibung/Erläuterungsbericht, Kostenschätzung nach DIN 276 alt/Kostengliederung nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO, ggf. mit detaillierter Kostenermittlung
Stand: 01.03.2010

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