Startseite / Landes- und Regionalplanung (Übersicht)
Fortschreibung des Regionalplans
Region Regensburg (11)

Logo: Region Regensburg (11)

Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei der Fortschreibung des Regionalplans vor, die Öffentlichkeit einzubeziehen bzw. zu informieren.

Stand: November 2009



Aktuell laufende Anhörungsverfahren (unter Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 13 Abs. 2 BayLplG)



Aktuell laufende Fortschreibungen

  • Teilfortschreibung Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen (Kapitel B IV 2.1)
  • Anpassungsfortschreibung Fachlicher Teil B an das LEP 2006
  • Anpassungsfortschreibung Überfachlicher Teil A an das LEP 2006
  • Teilfortschreibung Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte (Kapitel A III)

Hinweise dazu unter www.region-regensburg.de



Veröffentlichung der normativen Vorgaben (gem. Art 19 Abs. 1 BayLplG)



Bekanntgabe verbindlicher Fortschreibungen des Regionalplans (gem. Art. 15 BayLplG)

6. Änderung des Regionalplans der Region Regensburg Neufassung B XI Wasserwirtschaft, Abschnitt 4 Hochwasserschutz (in Kraft ab 01.01.09)






Parallel dazu liegen die jeweiligen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde (Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Ägidienplatz 1 in Regensburg, Zimmer D 223) während der für den Parteienverkehr festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme aus.

Für die im Regierungsbezirk Niederbayern liegenden Regionsteile erfolgen diese Schritte (Bekanntmachung im Amtsblatt; Auslegung zur Einsichtnahme; Einstellung ins Internet) analog bei der Regierung von Niederbayern.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Gesamtausgabe des Regionalplans und zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg (11) erhalten Sie im Internet unter

Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz