
Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei der Fortschreibung
des Regionalplans vor, die Öffentlichkeit einzubeziehen bzw. zu informieren.
Stand: November 2009
Aktuell laufende Anhörungsverfahren (unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
gem. Art. 13 Abs. 2 BayLplG)
Aktuell laufende Fortschreibungen
- Teilfortschreibung Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen (Kapitel B IV 2.1)
- Anpassungsfortschreibung Fachlicher Teil B an das LEP 2006
- Anpassungsfortschreibung Überfachlicher Teil A an das LEP 2006
- Teilfortschreibung Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte (Kapitel A III)
Hinweise dazu unter
www.region-regensburg.de
Veröffentlichung der normativen Vorgaben (gem. Art 19 Abs. 1 BayLplG)
Bekanntgabe verbindlicher Fortschreibungen des Regionalplans (gem. Art. 15 BayLplG)
6. Änderung des Regionalplans der Region Regensburg
Neufassung B XI Wasserwirtschaft, Abschnitt 4 Hochwasserschutz (in Kraft ab 01.01.09)
Parallel dazu liegen die jeweiligen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde
(Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Ägidienplatz 1 in Regensburg, Zimmer D 223) während der für den Parteienverkehr
festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme aus.
Für die im Regierungsbezirk Niederbayern liegenden Regionsteile erfolgen diese Schritte (Bekanntmachung im Amtsblatt;
Auslegung zur Einsichtnahme; Einstellung ins Internet) analog bei der Regierung von Niederbayern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gesamtausgabe des Regionalplans und zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg (11) erhalten Sie im Internet unter
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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