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Einzelhandelsgroßprojekte (EHGP) - Raumordnerische Überprüfung

Sie planen ein Einzelhandelsprojekt im Bereich der Oberpfalz ? ...

Vorgaben und Definitionen

Nach den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sollen Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte in der Regel nur in Unterzentren und Zentralen Orten höherer Stufe sowie in Siedlungsschwerpunkten (geeignete zentrale Orte) ausgewiesen werden.

Prüfen Sie selbst bereits die Zentralität des Planungsortes und den möglichen Einzugsbereich! (siehe auch: Erläuternde Karten)

Hinweis:
Maßstab für die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten ist für den Bereich der  Grundversorgung bei Unterzentren sowie bei Mittel- und Oberzentren der jeweilige Nahbereich.
Für innenstadtrelevante Sortimente der qualifizierten/ spezialisierten Versorgung gilt der Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels. Dieser Verflechtungsbereich wird durch das StMWIVT definiert, liegt bei uns vor und ist nicht deckungsgleich mit den Mittelbereichen (siehe: Neuregelung zu Einzelhandelsgroßprojekten - StMWIVT)

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde (Sachgebiet 24) ist gemäß der Bekanntmachung über die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten in der Landesplanung und der Bauleitplanung vom 06.07.1992 (AllMBl Nr. 18/1992) verpflichtet, bei der Planung von Einzelhandelsgroßprojekten generell eine landesplanerische Überprüfung vorzunehmen. Dabei ist die Verordnung zur Änderung der VO über das LEP 94 vom 16.07.2002 (Neuregelung zu Einzelhandelsgroßprojekten - StMWIVT) zu beachten.
 

Karten und weitere Hinweise

Übersichtskarte:
Mittelbereichskarten:
weitere Hinweise

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