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Das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Landes- und Regionalplanung
Was kann die Regionalplanung konkret regeln?
Über die Regionalpläne der Regionen Oberpfalz-Nord (6) und Regensburg (11):
- z.B. Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz
- z.B. Ausweisung von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt (Begrenzung der Landschaftszersiedlung)
- z.B. Begrenzung und Ordnung der Rohstoffgewinnung durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
- z.B. Begrenzung und Ordnung der Windenergienutzung über die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie und sog. TABU- Zonen
- z.B. Ausweisung von Bannwaldgebieten sowie regionalen Grünzügen und Trenngrün
Politik der Nachhaltigkeit
An einer dauerhaften nachhaltigen, vorsorgenden und konkurrenzfähigen Entwicklung Bayerns arbeiten!
Die Nachhaltigkeit ist sowohl Begrenzung als auch positiver Anspruch und Herausforderung. Dies trifft gleichrangig für die ökologischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Belange zu. (Siehe auch
Ziele der Landesentwicklung in Bayern.)
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist über die aktuelle Verordnung über das
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) neu definiert worden.
Die höhere Landesplanungsbehörde muss bei ihren Stellungnahmen zu Planungen im Bereich der Oberpfalz dieses Prinzip beachten.
Übersichtskarten und Webseiten als Orientierungshilfe
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