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Förderung von Teilraumgutachten, Raumordnerischen Entwicklungskonzepten und Regionalmanagement


Die Erarbeitung von Teilraumgutachten und Raumordnerischen Entwicklungskonzepten – wie auch ihre Umsetzung mittels interdisziplinär arbeitender Regionalmanagement-Strukturen – kann unter bestimmten Voraussetzungen von Seiten der Landesplanung gefördert werden.

Dazu stehen der Landesplanung bis Ende 2013 auch EFRE-Mittel der EU unter dem Ziel

zur Verfügung.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. aufgrund einer besonders gravierenden Entwicklungsherausforderung) ist auch der Einsatz von Mitteln der Landesentwicklung aus dem Haushalt des StMWIVT möglich.

Die Förderung ist – über die jeweiligen formalen Förderbedingungen hinaus – an die Einhaltung bestimmter inhaltlicher Vorgaben gebunden, die aus fachlicher Sicht den erfolgreichen Einsatz dieser Instrumente gewährleisten:

In der Regel werden bis zu 50 % der Kosten für die Erarbeitung der Teilraumgutachten oder Raumordnerischen Entwicklungskonzepte bzw. für das Regionalmanagement gefördert.

Darüber hinaus wird die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte auch fachlich aktiv von Seiten der Regierung der Oberpfalz durch die Mitarbeiter aus dem Bereich Landesentwicklung sowie den darüber hinaus berührten Fachbereichen unterstützt und begleitet.

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