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Die Regierung fördert aus Mitteln des Kulturfonds kulturelle
Infrastrukturmaßnahmen beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) und beim
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK).
Kulturfonds des StMWFK
Nährers über Förderungsvoraussetzungen und -verfahren einschließlich dem Antragsformular finden Sie unter
www.stmwfk.bayern.de/foerderung/kulturfonds.aspx
Anträge sind bis spätestens 1. November für das Folgejahr in zweifacher Ausfertigung bei der
Regierung d.Opf. einzureichen. Die Regierung ist zuständig für die Antragsprüfung und Bewilligung. Das StMWFK entscheidet über die
Vergabe der Haushaltsmittel.
Kulturfonds des StMUK
Die Kulturfonds beim StMUK umfaßt folgende Bereiche:
- Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit
- Internationaler Interessenaustausch
- Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
Näheres finden Sie unter www.stmuk.bayern.de/km/aufgaben/kulturfonds
Wichtiger Hinweis
Anträge aus dem Bereich "Sonstige kulturelle Veranstaltungen" sind bis spätestens 1. März eines Kalenderjahres
in zweifachen Ausfertigung
für das folgende "Kulturfondsjahr" bei der Regierung d.Opf. einzureichen.
Anträge aus den anderen Bereichen sind direkt beim StMUK zu stellen.
Stand: November 2009
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