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Kulturelle Infrastruktur

Die Regierung fördert aus Mitteln des Kulturfonds kulturelle Infrastrukturmaßnahmen beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) und beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK).

Kulturfonds des StMWFK

Nährers über Förderungsvoraussetzungen und -verfahren einschließlich dem Antragsformular finden Sie unter www.stmwfk.bayern.de/foerderung/kulturfonds.aspx

Anträge sind bis spätestens 1. November für das Folgejahr in zweifacher Ausfertigung bei der Regierung d.Opf. einzureichen. Die Regierung ist zuständig für die Antragsprüfung und Bewilligung. Das StMWFK entscheidet über die Vergabe der Haushaltsmittel.

Kulturfonds des StMUK

Die Kulturfonds beim StMUK umfaßt folgende Bereiche:

  • Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit
  • Internationaler Interessenaustausch
  • Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
Näheres finden Sie unter www.stmuk.bayern.de/km/aufgaben/kulturfonds

Wichtiger Hinweis

Anträge aus dem Bereich "Sonstige kulturelle Veranstaltungen" sind bis spätestens 1. März eines Kalenderjahres in zweifachen Ausfertigung für das folgende "Kulturfondsjahr" bei der Regierung d.Opf. einzureichen.
Anträge aus den anderen Bereichen sind direkt beim StMUK zu stellen.

Stand: November 2009

Ansprechpartner

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