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Die Regierung fördert den Betrieb von Oberpfälzer Einrichtungen der
Erwachsenenbildung, die dem Bayer. Volkshochschulverband angehören.
Antragsverfahren
Ein formblattmäßiger Antrag ist bis spätestens 1. März eines Jahres bei der
Bezirksarbeitsgemeinschaft der Oberpfälzer Volkshochschulen, Gartenstraße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.,
zur Weiterleitung an die Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Stand: Oktober 2004
Ansprechpartner bei der Regierung
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