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Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler
Der Freistaat Bayern hat für Künstler und den
künstlerischen Nachwuchs verschiedene Fördermaßnahmen, u.a. die
Atelierförderung, eingerichtet.
Gegenstand und Berechtigung
Gegenstand der Förderung sind die Kosten für angemietete, anzumietende oder selbst erstellte bzw. gekaufte Ateliers mit noch nicht abgeschlossener Finanzierung.
Berechtigt sind freischaffende Künstler.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene künstlerische Ausbildung
- Ständiger Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens 3 Jahren
- Nachgewiesener finanzieller Bedarf (durchschnittliches Jahreseinkommen bei Alleinstehenden bis max. 15.500 Euro, bei Verheirateten bis max. 23.000 Euro);
für jedes unterhaltsberechtigte Kind Erhöhung um 3.100 Euro)
- Nachgewiesene Atelierkosten von monatlich mindestens 230 Euro (einschl. Nebenkosten)
Förderart und -höhe
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie beträgt monatlich 230 Euro für die Dauer von 2 Jahren. Der nächste Förderzeitraum beginnt - vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag - am 01.01.2011 und endet am 31.12.2012.
Förder- und Antragsverfahren
Die Förderung ist bayernweit auf 100 Künstler begrenzt. Die Auswahl erfolgt auf Vorschlag
einer Fachkommission.
Die Termine für das Einreichen der Förderanträge werden jeweils vom Bayer.
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt. Für den Förderzeitraum 2011 - 2012 endet die Ausschlussfrist am 31.07.2010. Bis dahin müssen die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Regierung vorliegen.
Weitere Infos sowie Merkblatt und Bewerbungsbogen (zum Downloaden und Ausfüllen) finden Sie beim Bayer. StMWFK.
Stand: März 2010
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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