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Das Rettungswesen ist eine öffentliche Aufgabe im Bereich lebensrettender
Gefahrenabwehr. Es umfasst die Notfallmeldung und Maßnahmen der Ersten Hilfe
ebenso wie die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes.
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe,
Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Situation in Bayern und in der Oberpfalz
Das Grundgesetz (GG), die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sieht die
föderale Staatsorganisation vor. Damit sind der Bund und die Bundesländer
gleichberechtigte Träger staatlicher Gewalt und teilen sich die staatlichen
Aufgaben, zu denen auch der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen gehört.
Die Einzelheiten der Kompetenzverteilung, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebung
und des Vollzugs der Gesetze durch die Verwaltung, sind im Grundgesetz geregelt.
Danach obliegt die Landesverteidigung, darunter ist umfassend neben der militärischen
auch die zivile Verteidigung zu verstehen, dem Bund, während der Schutz der Bevölkerung
vor Schadensereignissen im Frieden Angelegenheit der Bundesländer ist. Unter ziviler
Verteidigung versteht man neben dem Zivilschutz, dem nichtmilitärischen Schutz der Bevölkerung
vor Kriegseinwirkungen, auch die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Staatsorgane,
die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Nahrungsmitteln, Energie,
Betriebsmitteln und Dienstleistungen sowie die Unterstützung der Streitkräfte.
Wie bereits ausgeführt, ist jedoch der Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen
im Frieden originäre Aufgabe der Bundesländer.
In Bayern ist Rechtsgrundlage hierfür das Katastrophenschutzgesetz, das
zuletzt 2007 durch verschiedene Änderungen aktualisiert, das heißt den Einsatzerfahrungen
und neuen Erkenntnissen angepasst wurde. Das Gesetz basiert auf der Definition der
Katastrophe, die gekennzeichnet ist durch ein Schadensereignis, durch das Leben
und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem
Ausmaß geschädigt oder gefährdet werden als objektivem Element und dem Erfordernis der
Koordinierung der zur Gefahrenabwehr zusammenwirkenden Kräfte durch die einheitliche
Einsatzleitung der Katastrophenschutzbehörde (das sind in erster Linie die Verwaltung
der kreisfreien Städte und die Landratsämter, deren Gebiet von dem Schadensereignis
betroffen ist) als finalem Element.
Einsatzkräfte
Neben den staatlichen und kommunalen Behörden sowie der Polizei sind insbesondere
die Feuerwehren der Städte und Gemeinden, die Sanitätsorganisationen sowie in Amtshilfe
das Technische Hilfswerk (THW),
die Bundeswehr und die Bundespolizei zur Mitwirkung
beim abwehrenden Katastrophenschutz verpflichtet und unterstehen dabei den Weisungen
der Katastrophenschutzbehörde.
Die Kräfte des Katastrophenschutzes sind in Bayern gesetzlich nicht in bestimmte
Einheiten oder Fachdienste gegliedert. Personell und ausrüstungsmäßig wichtigste
Stütze des Katastrophenschutzes sind in Bayern die Feuerwehren mit 332.530
aktiven Dienstleistenden, davon 2.510 in 7 Berufsfeuerwehren, 320.530 in 7.744
Freiwilligen Feuerwehren und 9.480 in 250 Werks- und Betriebsfeuerwehren.
Die Oberpfalz verfügt in 226 Gemeinden über 1.047 Feuerwehren, davon 1 Berufsfeuerwehr
in Regensburg mit 110 Beamten, 12 Werksfeuerwehren und 7 Betriebsfeuerwehren. In den
verbleibenden 1.027 Freiwilligen Gemeindefeuerwehren wirken 47.180 Frauen
und Männer als aktive Dienstleistende mit, davon 5.580 Frauen; d.h. bei einer Bevölkerung von einer Million
Einwohner ist fast jeder zwanzigste in der Feuerwehr aktiv.
Der Aufgabenkreis der Feuerwehren umfasst neben dem abwehrenden Brandschutz auch den
technischen Hilfsdienst.
Von zunehmender Bedeutung ist der Umweltschutz nach Unfällen mit der Freisetzung
gesundheits-, boden- und wassergefährlicher chemischer Substanzen oder ionisierender
Strahlung. Den Feuerwehren sind deshalb ganz überwiegend die bereits erwähnten bundeseigenen
Fahrzeuge des ABC-Schutzes zugewiesen.
Die große Dichte der Feuerwehren ermöglicht die flächendeckende Einhaltung einer
Hilfsfrist von 10 Minuten, der hohe Personalstand gewährleistet ausreichende
Personalreserven auch bei lang anhaltenden Schadenslagen wie bei Hochwasser oder
Waldbränden sowie Sturmschäden.
Alarmierung
Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt EDV-gestützt mit dem landeseinheitlichen
EDV-System BASIS über Funk, wobei größtenteils die sog. stille Alarmierung über
Funkmeldeempfänger abgewickelt wird. Die Erstalarmierung wird nicht nur in den
Ballungsgebieten der großen Städte, sondern auch in den ländlichen Bereichen von ständig
besetzten Feuerwehreinsatz- und Alarmzentralen erledigt. Wo solche Zentralen noch nicht
eingerichtet werden konnten, übernimmt die Polizei die Erstalarmierung.
In der Oberpfalz erfolgt die Alarmierung mit Ausnahme des Landkreises Cham durch fünf
ständig besetzte Feuerwehrzentralen (künftig durch sogenannte Integrierte
Leitstellen), wobei teilweise eine Zentrale/Integrierte Leitstelle für mehrere
Landkreise/Städte zuständig ist.
Die einsatzbegleitende Nachalarmierung wird derzeit in jedem Fall von Feuerwehreinsatzzentralen
aus wahrgenommen. Für Objekte mit überdurchschnittlichem Gefahrenpotential werden
Feuerwehreinsatzpläne vorgehalten, die von den örtlichen Feuerwehren für ihren Schutzbereich
erstellt und aktualisiert werden.
Weitere Informationen siehe
Landesfeuerwehrverband Bayern
und
Bezirksfeuerwehrverband Oberpfalz.
Rettungsdienste
Neben den Feuerwehren sind die Kräfte der Sanitätsorganisationen
mit insgesamt 150.000 aktiven Mitgliedern zu erwähnen. Davon entfallen auf die
Oberpfalz ca. 20.000 Sanitätshelfer. Für Schadensereignisse mit Massenanfall von Verletzten,
wie z.B. Bahn- und Flugzeugunfälle, sind besondere organisatorische Vorkehrungen getroffen,
insbesondere ist die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und Kräften des Rettungsdienstes
einerseits, die in der Oberpfalz über zwei Rettungsleitstellen in Weiden und
Amberg sowie der Integrierten Leitstelle in Regensburg
koordiniert wird, und den Sanitätsorganisationen andererseits ebenso geregelt wie die
medizinische Erstversorgung und die Entscheidung über die Verteilung der Unfallopfer auf
verfügbare und geeignete Krankenhäuser.
Die mitwirkenden Organisationen bilden ihr Personal nach den jeweils für sie geltenden
Bestimmungen aus. Grundlage der Ausbildung ist die Schulung am Standort. Für die Feuerwehren
gibt es zusätzlich drei staatliche Feuerwehrschulen in Regensburg, Würzburg und Geretsried.
Der Schule in Geretsried obliegt zusätzlich die Ausbildung des Führungspersonals der
Katastropheneinsatzleitung und die Unterweisung in der Bedienung des EDV-Systems BASIS.
Finanzierung
Die zur Katastrophenhilfe verpflichteten Hilfsorganisationen und die kreisfreien
Städte und Landkreise als die Körperschaften, die den Aufwand der primär zuständigen
Katastrophenschutzbehörden tragen, werden bei der Beschaffung der notwendigen Ausstattung
und ihren sonstigen Aufwendungen für den Katastrophenschutz, insbesondere den Einsatzkosten
aus der Bewältigung einer Katastrophe, vom Staat unterstützt.
Die jährliche Gesamtförderung der Feuerwehren durch den Freistaat Bayern für die Beschaffung
von Fahrzeugen und Ausrüstung und den Bau von Feuerwehrgerätehäusern beträgt ca. 50 Mio. Euro.
Auf die Oberpfalz entfielen im Jahr 2006 davon 4,1 Mio. Euro.
Der Sonderbedarf
an Fahrzeugen und Geräten für den Einsatz bei Katastrophen aber auch an Vorsorgemaßnahmen
der Katastrophenschutzbehörden werden weitgehend vom Innenministerium als oberster Katastrophenschutzbehörde aus
dem Katastrophenschutzfonds finanziert (für die Oberpfalz im Jahr 2006: 214.000
Euro). Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen, das zu 2/3 aus dem Staatshaushalt und
zu 1/3 durch Beiträge der Landkreise und kreisfreien Städte gespeist wird. 2006 standen
hierfür 10,26 Mio. Euro zur Verfügung, davon ca. 2 Mio. Euro für Einsatzkosten anlässlich
der Schneekatastrophe in Niederbayern und in den Landkreisen Cham und
Schwandorf.
Für das Sicherheitskonzept, das als Folge der Ereignisse des 11. September 2001
erstellt wurde, wurden durch den Freistaat Bayern ca. 9,75 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Davon wurden Einsatzleitwagen und Kommunikationspakete für die
nach Unfällen mit Massenanfall Verletzter eingesetzte Sanitätseinsatzleitung beschafft
und die Beschaffung von Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz sowie von Containern mit
Sonderlöschmitteln durch die Kommunen für ihre Feuerwehren gefördert.
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
Neben den bewährten Grundstrukturen des alten Bayer. Katastrophenschutzgesetzes
von 1970, wie Einsatzleitung durch die Katastrophenschutzbehörde, Verpflichtung zu
Vorbereitungsmaßnahmen (wie Übungen und objektbezogener Einsatzplanungen zum Schutz
der Umgebung von gefährlichen Anlagen der chemischen Industrie, aber auch von Kernkraftwerken
oder der Mineralölfernleitungen, wie beispielsweise der MERO) und zur Katastrophenhilfe sowie
der Einrichtung des soeben angesprochenen Katastrophenfonds brachte das am 01.01.1997 in Kraft
getretene neue Katastrophenschutzgesetz folgende Neuerungen:
- Das seit 1993 an die Stelle des nach militärischem Vorbild entwickelten "Stabsmodells"
getretene neue Führungskonzept wurde gesetzlich verankert.
Statt personalstarker und damit im Einsatz schwerfälliger Katastropheneinsatzstäbe,
die bei schnell ablaufenden Schadensereignissen oft zu spät arbeitsfähig waren, wurden kleine,
aus nur wenigen Spezialisten bestehende "Führungsgruppen - Katastrophenschutz" mit dazu
gehörenden "Kommunikationsgruppen" gebildet. Die Führungsgruppe verbleibt am jeweiligen
Arbeitsplatz in der Stadtverwaltung bzw. im Landratsamt und nutzt die dort vorhandenen
stationären Kommunikationseinrichtungen und sonstigen technischen Arbeitshilfen. Parallel
hierzu wurde die Funktion des "Örtlichen Einsatzleiters" geschaffen, der mit Hilfe einer
"Unterstützungsgruppe" alle Einsatzmaßnahmen vor Ort koordiniert und weisungsbefugt gegenüber
allen Einsatzkräften ist.
Diese Aufteilung der Einsatzleitung beruht auf der aus jahrelanger Erfahrung gewonnenen Erkenntnis,
dass zeitgerechte und praktikable Entscheidungen über Einsatzmaßnahmen nur vor Ort getroffen
werden können. Der "Örtliche Einsatzleiter" verfügt neuerdings über einen sog. Kommunikationskoffer,
dessen Herzstück ein Notebook ist. Das Gerätesystem liefert die benötigten Einsatzdaten auch
zur Bewältigung komplexer Schadensereignisse und gibt vor Ort die Möglichkeit, strom-netzunabhängig
die derzeit gängigen Kommunikationsmöglichkeiten bis hin zur Datenfernübertragung per Funk
zu erhalten, um damit u.a. auf Gefahrgutschnellauskunftsdatenbanken, etwa zum Reaktionsverhalten
bestimmter Chemikalien, zurückzugreifen.
- Die Kompetenzen des "Örtlichen Einsatzleiters", insbesondere seine Weisungsbefugnis gegenüber
allen Einsatzkräften, wurden auch auf schwere Schadensereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle
ausgedehnt. Die Praxis zeigt, dass auch und gerade bei größeren Schadensereignissen, die zwar,
wie beispielsweise Massenunfälle auf der Autobahn oder Unglücke in Industriebetrieben, das
Katastrophenausmaß nicht erreichen, aber gleichwohl nach einer Koordinierung des Vorgehens
der Hilfskräfte verschiedener Organisationen verlangen, die erforderlichen Leitungsmaßnahmen
vor Ort sofort ergriffen werden müssen.
- Krankenhausträger wurden verpflichtet, sowohl Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen,
die insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazität
vorsehen, als auch Notfallpläne für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses zu erstellen,
die insbesondere die Evakuierung des Gebäudes vorbereiten.
- Betreiber von Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wurden zur
Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet. Sie haben bei der Erstellung der ihre
Objekte betreffenden Alarm- und Einsatzpläne mitzuarbeiten und sich an Katastrophenschutzübungen
zu beteiligen.
Zuletzt wurde das Katastrophenschutzgesetz in Erfüllung der durch die
sog. Seveso II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft auferlegten Vorgaben um einen
Artikel 3a ergänzt. Dieser erlegt den Katastrophenschutzbehörden auf, für die Umgebung von
Betrieben und Anlagen, die mit erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen
(z.B. Sprengstofflager, Gefahrgutspeditionen, Dünge- und Pflanzenschutzmittellager), externe
Notfallpläne zu erstellen, die die Alarmierung der Hilfskräfte, die Warnung und Information der
betroffenen Nachbarschaft über das richtige Verhalten bis hin zur Evakuierung regeln. Die Pläne
müssen öffentlich ausgelegt werden, damit aus der Bevölkerung Anregungen zu deren Ergänzung
vorgebracht werden können. Im Rahmen des oben erwähnten Sicherheitskonzepts wird die Errichtung
eines Sirenennetzes im 10-km-Radius der betroffenen Betriebe und Anlagen durch die Kommunen zur Warnung der
Bevölkerung bei einem Störfall mit 80 v.H. bezuschusst.
Stand: August 2007
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