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Wer die Berufsbezeichnung "Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin"/"Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent", "Medizinisch-technische Radiologieassistentin" oder "Medizinisch-technischer Radiologieassistent" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist die Regierung der Oberpfalz, sofern Sie die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Oberpfalz erfolgreich abgelegt haben.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Beruf des technischen Assistenten in der Medizin
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
Berufsfachschule für technische Assistenten in der Medizin im Regierungsbezirk Oberpfalz
| Anschrift der Schule |
Träger der Schule |
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93128 Regenstauf Bayernstraße 20 Tel. 09402 502-128 |
Private Lehranstalten Eckert GmbH |
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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