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Wer die Berufsbezeichnung "Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist die Regierung der Oberpfalz, sofern Sie die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Oberpfalz erfolgreich abgelegt haben.
Rechtsgrundlagen
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
Berufsfachschule für Massage im Regierungsbezirk Oberpfalz
| Anschrift der Schule |
Träger der Schule |
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93128 Regenstauf Bayernstraße 20 Tel. 09402 502-128 |
Private Lehranstalten Eckert GmbH |
93053 Regensburg Galgenbergstraße 2b Tel. 0941 69898620 |
Döpfer-Schulen |
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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