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Ärztliche und zahnärztliche Berufsausübung in der EU
Richtlinien 93/16/EWG und 78/686/EWG
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde
- aktuelle Bescheinigung des zuständigen ärztlichen Kreisverbandes,
dass gegen die Antragstellerin/den Antragsteller keine negativen Erkenntnisse in berufs-
oder standesrechtlicher Hinsicht vorliegen.
- eine Erklärung des Antragstellers, dass derzeit kein
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und/oder kein
Gerichtsverfahren anhängig ist.
- Führungszeugnis Belegart 0 (§ 30 Abs. 5 BZRG, zu beantragen beim
Einwohnermeldeamt, bitte genauen Verwendungszweck angeben)
Hinweise
- Die Unterlagen sind im Original bzw. in amtlich beglaubigter Ablichtung
vorzulegen.
- Die Bestätigung wird in deutscher Sprache ausgestellt (§ 23 Abs.1
Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG vom 23.12.1976 - GVBl S. 544)
- Die Amtshandlung ist kostenpflichtig (bitte Adresse angeben, wohin die
Kostenrechnung geschickt werden soll).
Wir bitten um Verständnis, dass über den Antrag erst nach Eingang aller
Unterlagen entschieden werden kann.
Ansprechpartner bei der Regierung
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