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Certificate of good standing

Ärztliche und zahnärztliche Berufsausübung in der EU
Richtlinien 93/16/EWG und 78/686/EWG

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen ärztlichen Kreisverbandes, dass gegen die Antragstellerin/den Antragsteller keine negativen Erkenntnisse in berufs- oder standesrechtlicher Hinsicht vorliegen.
  • eine Erklärung des Antragstellers, dass derzeit kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und/oder kein Gerichtsverfahren anhängig ist.
  • Führungszeugnis Belegart 0 (§ 30 Abs. 5 BZRG, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, bitte genauen Verwendungszweck angeben)

Hinweise

  • Die Unterlagen sind im Original bzw. in amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen.
  • Die Bestätigung wird in deutscher Sprache ausgestellt (§ 23 Abs.1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG vom 23.12.1976 - GVBl S. 544)
  • Die Amtshandlung ist kostenpflichtig (bitte Adresse angeben, wohin die Kostenrechnung geschickt werden soll).

Wir bitten um Verständnis, dass über den Antrag erst nach Eingang aller Unterlagen entschieden werden kann.

Ansprechpartner bei der Regierung