|
Die Städtebauförderung ist ein Programm für Gemeinden zur Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen.
Einführung
Mit der Städtebauförderung soll Gemeinden, Märkten und Städten die Finanzierung städtebaulicher
Maßnahmen erleichtert werden. Oberziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen in unseren Städten und Dörfern. Seit über 30 Jahren ist die Städtebauförderung
in der Oberpfalz aktiv.
-

- Weiden, Unterer Markt
Weit mehr als 100 Kommunen wurden im Lauf der Jahre bei der Durchführung
von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, nicht nur finanziell, sondern auch durch
fachliche, organisatorische und rechtliche Beratung.
Das Förderprogramm ist geeignet für besondere städtebauliche Probleme, die nicht im Rahmen der kommunalen
Pflichtaufgaben gelöst und von der Gemeinde allein nicht
finanziert werden können. Die Städtebauförderung unterstützt insbesondere innovative Konzepte und neue Wege,
die eine nachhaltig positive Entwicklung für die Kommunen versprechen. Der Einsatz der Fördermittel folgt
den strukturpolitischen Zielsetzungen des Freistaats und der bayerischen Kommunen. Schwerpunkte bilden die
aktuellen Handlungsziele der
Landespolitik.
Ausführliche Informationen siehe: Internetangebot der
Obersten Baubehörde.
-

- Weiden, Marktplatz beim Bürgerfest
Beispiel:
Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung sind Erhaltung und Wiederbelebung historischer
Ortszentren durch Sanierungsmaßnahmen.
Schwerpunkte in der Oberpfalz
Die Sanierung der Innenstädte und Ortszentren ist ein Schwerpunkt der
Städtebauförderung. Sie kann nur gelingen, wenn vitale und attraktive Nutzungen in diesen
Bereichen gesichert werden. Gefördert wird deshalb die Erhaltung und Modernisierung
vorhandener, sowie die Schaffung neuer Wohnungen im Bestand. Maßnahmen zur
Verbesserung der Standortbedingungen für Kultur, Handel und Gewerbe werden gefördert um die
Funktionsfähigkeit der Zentren zu stärken.
Ein wichtiger Teilaspekt der Sanierung ist die Aufwertung des Wohnumfeldes und die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse mit einer ausgewogenen Berücksichtigung
aller Verkehrsteilnehmer. Damit Straßen und Plätze diesen Funktionen gerecht werden, kann eine
Neuordnung des öffentlichen Raumes gefördert werden.
Riesige Militärflächen ohne Zukunft, gewerbliche Brachflächen in besten Innenstadtlagen und
Leerstände belasten viele Städte und Gemeinden in der Oberpfalz. Die sichtbaren Zeichen der
demografischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wandels, wie zurückgehende Einwohner- und
Beschäftigtenzahlen erfordern strategische Allianzen um die Attraktivität der bayerischen
Kommunen zu sichern. Mit dem erstmals 2004 aufgelegten Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"
sollen Industriebrachen neuen Nutzungen zugeführt, die Innenstädte saniert und leer stehende Geschäftsräume
umgewidmet und revitalisiert werden. Die Konversion ehemals militärisch genutzter Fläche wird
verstärkt einbezogen. Es sollen Kommunen unterstützt werden, welche die mit dem Strukturwandel
verbundenen städtebaulichen Probleme planvoll und vorausschauend bewältigen.
Eine Kurzbeschreibung der "Stadtumbau West"-Maßnahmen in der Oberpfalz finden Sie
hier.
Wertvolle Siedlungs-, Bau- und Landschaftsstrukturen prägen unser kulturelles Erbe. Den hohen
Kostenaufwand für die Erhaltung und Modernisierung können die jeweiligen Eigentümer häufig nicht alleine
tragen. Wenn dabei auch städtebauliche Ziele gesichert werden, ist der Einsatz von
Städtebauförderungsmitteln im Rahmen einer gesamten Ortssanierung oder eines Einzelvorhabens
auch für die Sanierung von Privathäusern möglich.
Auch in der Oberpfalz gibt es Quartiere mit einer Konzentration sozialer Probleme, mit hohen
Arbeitslosenzahlen, mit einem großen Anteil kaum integrierter Bevölkerungsgruppen, also Stadt- und
Ortsteile mit einem besonderen Entwicklungsbedarf. Im Förderprogramm
"Soziale Stadt" werden gemeinsam
mit den Bewohnern maßgeschneiderte Konzepte entwickelt, die ein weiteres Absinken dieser Quartiere
verhindern und eine nachhaltige Aufwärtsentwicklung einleiten können.
Ende 2005 wurde im Rahmen der Städtebauförderung noch ein neues
Modellvorhaben gestartet. Unter dem Titel "Leben findet Innenstadt"
werden öffentlich-private Kooperationen zur Standortentwicklung
erprobt. Die Stadt Neunburg vorm Wald im Landkreis Schwandorf wurde
als eine von 10 Modellgemeinden in ganz Bayern ausgewählt und kann
jetzt unter wissenschaftlicher Begleitung und mit finanzieller
Unterstützung der Regierung gemeinsam mit den privaten Partnern neue
Chancen für die Altstadt nutzen.
Mehr zum Modellvorhaben "Leben findet Innenstadt" finden sie
hier.
-

- Städtebauliches Modell für den Ortskern von Schierling
Beispiel:
Wettbewerbsergebnis Ortskernentwicklung Schierling: Die Innenstadt soll mit der Entwicklung von
Dienstleistung und Einkaufsmöglichkeiten auf einer zentrumsnahen Brache als attraktiver Standort gestärkt werden.
Bild vergrößern
Aktuelle Projekte aus der Oberpfalz
Kurzdokumentation
Fotodokumentation
Programme
Die Finanzhilfen der Städtebauförderung werden in verschiedenen Programmen gebündelt und für die Gemeinden bereitgestellt. Die Programme werden jährlich entsprechend den
aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben.
Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der Gemeinden die Finanzhilfen
bedarfsgerecht bereitzustellen.
Siehe dazu:
Städtebauförderung
Programme
Rechtsgrundlagen
Die Städtebauförderung ist verknüpft mit den Regelungen des Baugesetzbuchs,
insbesondere mit dem Kapitel Besonderes Städtebaurecht, das den rechtlichen Rahmen für die
Vorbereitung, Durchführung und Sicherung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bildet. Besonders wichtig ist es, dass die Ziele der Sanierung durch eine abgestimmte kommunale Bauleitplanung unterstützt und gesichert werden. Eine aktive Steuerung,
insbesondere der
Einzelhandelsentwicklung in einer Stadt, ist i.d.R. eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige
Aufwertung einer Innenstadt.
Siehe dazu:
Baugesetzbuch (BauGB)
Städtebauförderrichtlinien (StBauFR)
Verfahren
Die Städtebauförderung kann für die unterschiedlichsten städtebaulichen
Probleme eingesetzt werden, entsprechend differenziert sind auch die notwendigen
Verfahren. Der beste Einstieg gelingt mit einer umfassenden Beratung, dazu ist
das Sachgebiet 34 der
Regierung der Oberpfalz jederzeit gerne bereit.
- Programmaufstellung
Zuständig für die Programmaufstellung sind die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und die Regierung der Oberpfalz. Jedes Jahr im Herbst werden die Förderprogramme für das folgende Jahr aufgestellt. Dazu sollten bis zum 01.12. des jeweiligen Jahres die Anträge der Gemeinden bei der Regierung vorliegen. Es hat sich bewährt, dass neue Projekte vor einer Antragstellung der Regierung vorgestellt werden, damit die Bedeutung und Dringlichkeit der geplanten Vorhaben richtig beurteilt werden kann.
- Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfen
Für die finanzielle Abwicklung der Förderung gelten die Regeln der Bayerischen
Haushaltsordnung. Nach Abschluss der Programmaufstellung und Zuteilung des für die
jeweilige Gemeinde eingeplanten Finanzrahmens können für die einzelnen Vorhaben
Finanzhilfen bewilligt werden. Bewilligungsstelle ist die Regierung der Oberpfalz.
- Sanierungspraxis
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Planungen im Bestand sind häufig mit
vielfältigen Interessenslagen und Zielkonflikten belastet. Sie erfordern erhebliches
politisches Engagement und sind nur dann erfolgreich, wenn über die wesentlichen Ziele ein Grundkonsens erreicht wird. Dazu sind umfangreiche Beteiligungs- und
Planungsprozesse notwendig. Für Gemeinden ohne leistungsfähige eigene Planungs- und
Bauverwaltungen ist es besonders wichtig, dass für die Vorbereitung, Durchführung und
Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen geeignete Partner engagiert werden. Verschiedene Architektur- und Planungsbüros haben sich für diese spezielle Aufgabe qualifiziert. Je nach Aufgabenstellung kann es nützlich sein zusätzlich einen Sanierungsträger oder
Sanierungsbeauftragten einzuschalten.
Formulare und Richtlinien
Ausführliche Informationen und Formulare erhalten Sie im Internetangebot
der
Obersten Baubehörde.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter und Gebietsreferent für Kreisfreie Städte Amberg, Regensburg, Weiden i.d.OPf.
Gebietsreferent für Lkr. Amberg-Sulzbach, Regensburg
Gebietsreferentin für Lkr. Cham, Schwandorf
Gebietsreferentin für Lkr. Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab
Gebietsreferentin für Lkr. Neumarkt i.d.OPf.
nach oben
|